AGB
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen
Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den
Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung
zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes
finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der
Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt
zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes
telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax
bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2)
Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für
den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem
Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem
Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die
Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht
die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und
erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt
der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die
vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine
Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte
Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der
Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die
für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche
Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4)
Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl
der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die
Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach
§ 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung
mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die
Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den
bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten
Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der
Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung
der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast
vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei
Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar
zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer
anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten
können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7)
Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der
Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten
weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der
Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am
8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann
der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese
auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der
Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem
Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe,
dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als
Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast
kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene
Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist
zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00
Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme
auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind
auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der
Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten,
sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und
technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von
Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die
Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen
Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des
Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe
von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der
Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen
kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00
€ (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und
Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach
Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der
Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen
verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche
Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und
strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des
Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung
von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht
erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte
Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen
Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein-
und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der
Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange
des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen
Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung
des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach
den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem
mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast
kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm
und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten
Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des
Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei
denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine
von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vor.
(3)
Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise
berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens |
Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises |
30 Tage vor Anreise | 0 % |
25 bis 29 Tage vor Anreise | 20 % |
15 bis 24 Tage vor Anreise | 40 % |
10 bis 14 Tage vor Anreise | 60 % |
5 bis 9 Tage vor Anreise | 80 % |
< 5 Tage vor Anreise | 100 % |
Stornierungen müssen schriftlich
gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt
einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag
des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast
nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am
Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60
Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren
Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als
storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der
Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 €
(netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes
innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich
vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste
nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast
auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen
außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a)
höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b)
die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des
Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von
Tieren, gebucht wurde,
c)
die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d)
der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden
anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der
Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der
Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des
Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen
und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem
Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter
entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat
dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines
Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7
zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er
nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt
haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den
Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen
des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des
Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände,
die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3)
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung
und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht
hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast
empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen
Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können
(z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes
verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen
Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen
gesetzlichen Frist.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am
Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss
bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt
wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise
vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab
ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die
Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet
in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro
erhoben.
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der
Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass
vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung
einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter
erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung
und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast
nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung
keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall
darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem
Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz
erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am
Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der
Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine
Zusatzzahlung. Diese beträgt
a)
50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00
Uhr;
b)
100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung
nach 13.00 Uhr . Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz
aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden
weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst
als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen
Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit
dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel
auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür
zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung
der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder
mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für
deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu
leisten.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2)
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Barntrup / Deutschland.
Gerichtsstand für Mietrecht und Allgemeiner Gerichtsstand ist
Blomberg.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen
Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des
Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird
ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der
zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.